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Die bekanntermaßen wachsenden Anforderungen an die Qualitätssicherung im deutschen Gesundheitswesen
und insbesondere in der onkologischen Therapie bedürfen einer standardisierten Erfassung und Auswertung
valider Patienten- und Therapiedatendaten in der ambulanten Praxis. Der BNGO e.V. hat sich u.a. zu einer
zentralen Aufgabe gemacht, die kontinuierliche Qualitätssicherung und -steigerung in den Praxen seiner
Mitglieder aktiv zu unterstützen und sich in seiner Satzung zur einheitlichen Dokumentation von Behandlungsverläufen
verpflichtet. Dieses führt zu mehr Struktur- und Behandlungsqualität, Transparenz sowie
letztlich zur Verbesserung der Ergebnisqualität und damit auch zum besseren Nachweis der Fachkompetenz
der einzelnen niedergelassenen gynäkologischen Onkologen und des Berufsverbandes als Ganzem in der
gesundheitspolitischen Diskussion.
Dazu wurde durch die Firma ODM, unter aktiver Mitwirkung des BNGO e.V., ein eigenes und für alle Mitglieder
einheitliches Dokumentationssystem ODM-QuaSi® entwickelt. Dieses System, als größtes aktuelles Projekt
des BNGO e.V., wurde für die Gegebenheiten in der Niederlassung entwickelt und optimiert. ODM-QuaSi® zeichnet
sich durch eine zeitoptimierte und praxisnahe Dokumentation aus.
Ziele dieses ehrgeizigen Projektes sind:
- Unterstützung von Qualitätsmanagementsystemen
- Generierung von Vergleichsdaten / Benchmarking der Qualität und damit Qualitätssicherung in der
gynäkologisch-onkologischen Praxis
- Statistische Auswertung für den praxisinternen, aber auch praxisübergreifenden Vergleich
- Beschreibung der Effektivität der onkologischen Therapie
- Beweisbarkeit der medizinischen Kompetenz und Konkurrenzfähigkeit der BNGO-Mitglieder und des
gesamten Verbandes
Die durch dieses Projekt entstandene und ständig wachsende fachspezifische und bundesweite medizinisch-onkologische
Datenbank ist in Deutschland einzigartig. Damit wurde ein Referenzprojekt geschaffen, das
dem BNGO und seinen Mitgliedern zu hohem Ansehen und Gehör in der onkologischen Szene verhilft.
Diese Datenbank gibt dem BNGO e.V. darüber hinaus zukünftig auch die Möglichkeit sich für seine Mitglieder
um innovative Studienprojekte zu bewerben bzw. anfragespezifisch geeignete Studienzentren zu finden und
ansprechen zu können und eigene Publikationen zu veröffentlichen.
Diese überaus positive Entwicklung versetzt die BNGO-Mitglieder insgesamt in die Lage, die geforderte
Qualitätssicherung und das Benchmarking konkret in Angriff zu nehmen. Damit setzen die BNGO-Mitglieder
aktiv die Qualitätsmanagement-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen
Bundesausschusses vom 18.10.2005 (in Kraft getreten am 1.1.2006), veröffentlicht im Bundesanzeiger 2005,
Nr. 248, S. 17 329, um und können somit mit ODM-QuaSi® Bestandteil und Vorreiter des darin geforderten
einrichtungsinternen Qualitätsmanagements sein.
Dokumentationsrichtlinien
(gem. § 3 Abs. 2 der Satzung des Berufsverbandes Niedergelassener
Gynäkologischer Onkologen in Deutschland e.V.)
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- Die Dokumentation erfolgt einheitlich elektronisch und softwaregestützt auf
Grundlage der vereinsinternen Beschlüsse und Verfahrensweisen.
- Die Dokumentation muss sorgfältig, objektiv, vollständig und medizinisch rational
durchgeführt werden.
- Sie muss der Wahrheit entsprechen und zeitnah durchgeführt werden.
- Ein unvollständiger oder unlogischer Datensatz wird nicht bei der Auswertung
berücksichtigt.
- Über den Umfang, Inhalt und die Vollständigkeit der Dokumentation im Einzelfall
entscheidet der Vorstand.
- Bei wiederholter unvollständiger oder nicht plausibler Dokumentation hat sich der
Dokumentierende vor dem Vorstand zu verantworten.
- Die Dokumentation darf keinen Einfluss auf Therapieentscheidungen,
Beschaffungsgeschäfte u.ä. in der ärztlichen Tätig keit haben.
- Für die Dokumentation dürfen Patientinnen und/oder Kostenträgern oder sonstige
Dritte, insbesondere der GKV und/oder der PKV, keine Kosten einsc hließlich direkter
bzw. indirekter Zusatz- oder Nebenkosten entstehen.
- Die Dokumentation hat unter strenger Einhaltung der gesetzlichen und standesrechtlichen
Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzgesetzes, zu erfolgen.
- Jeder Dokumentierende haftet selbst für die Einhaltung dieser Dokumentationsrichtlinien.
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© 2011 Berufsverband Niedergelassener
Gynäkologischer Onkologen in Deutschland e.V. |
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